EU AI Act: Was Sie jetzt wirklich wissen müssen

Dr. Michael Kollegger

Dr. Michael Kollegger

Head of AI

Seit August 2025 sind die GPAI-Regeln des EU AI Act in Kraft, im August 2026 folgen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Die Diskussion in Brüssel um eine mögliche Verschiebung läuft – die Pflichten selbst ändern sich dadurch aber nicht. Wer KI in CRM, Marketing, Sales oder Service einsetzt, sollte den Rahmen jetzt kennen, nicht erst, wenn die Frist im Kalender steht.

Die zentrale Frage ist nicht, ob ein Unternehmen KI nutzt, sondern wofür. Der AI Act reguliert nach Wirkung: Je stärker ein System Menschen, Entscheidungen oder Sicherheit beeinflusst, desto strenger die Pflichten. Eine Texterstellung für Newsletter und ein KI-gestütztes Recruiting-Tool werden völlig unterschiedlich behandelt – auch wenn beides oberflächlich nach „KI“ klingt.

EU AI Act

Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist der erste umfassende Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz in der EU. Sie ist seit August 2024 in Kraft und wird gestaffelt anwendbar. Sie unterscheidet vier Risikoklassen und richtet sich an Anbieter (die KI-Systeme entwickeln) und Betreiber (die sie einsetzen).

Für Unternehmen bedeutet das: Dieselbe Technologie kann je nach Einsatzkontext in eine andere Risikoklasse fallen. Ein Sprachmodell, das interne Protokolle zusammenfasst, ist regulatorisch etwas anderes als dasselbe Modell, das Bewerbungen vorsortiert.

Die vier Risikoklassen im Überblick

Praktisch heißt das: Die Klassifizierung passiert nicht nach Technologie, sondern nach Use Case. Wer das einmal innerlich umstellt, trifft die Einordnung in 80 Prozent der Fälle selbst.

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Inakzeptables Risiko (verboten)

Inakzeptables Risiko (verboten): Manipulative Systeme, allgemeines Social Scoring, biometrische Massenerfassung im öffentlichen Raum mit Ausnahmen. Für reguläre Unternehmenspraxis irrelevant – aber gut zu wissen, was die EU als rote Linie zieht.

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Hohes Risiko

Hohes Risiko: KI in kritischer Infrastruktur, Personalentscheidungen, Bonitätsprüfung, Bildung, Strafverfolgung oder als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten. Hier greifen die schärfsten Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung.

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Begrenztes Risiko

Begrenztes Risiko: Vor allem Transparenzpflichten. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss das kenntlich machen. Inhaltlich bleibt der Einsatz weitgehend frei.

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Minimales Risiko

Minimales Risiko: Der größte Teil heutiger Anwendungen – Spamfilter, Empfehlungslogiken ohne Personenbezug, einfache Automatisierungen. Keine spezifischen Pflichten aus dem AI Act, aber DSGVO bleibt natürlich anwendbar.

Typische Use Cases aus Marketing, Sales und Service

Chatbots und KI-Assistenten im Kundenservice

Begrenztes Risiko. Die wichtigste Pflicht ist die Kennzeichnung: Kundinnen und Kunden müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren. Ein dezenter Hinweis im Chatfenster genügt in der Regel.

Lead-Scoring und Priorisierung im Vertrieb

Meist minimales bis begrenztes Risiko – solange das Scoring eine menschliche Entscheidung unterstützt und nicht ersetzt. Sobald daraus eine automatisierte Ablehnung wird, etwa beim Vertragsabschluss, kann die Einstufung kippen. Faustregel: Wenn niemand mehr in den Prozess hineinschauen kann, wird es regulatorisch heikel.

Content-Erstellung und Personalisierung im Marketing

Generative Texte, Bildvarianten, A/B-Testing – meist minimal eingestuft. Generierte Inhalte, die als authentisch wirken könnten (Deepfakes, KI-Stimmen), unterliegen Transparenzpflichten nach Artikel 50. Bei stark segmentierter Zielgruppenansprache mit sensiblen Merkmalen wird die Bewertung anspruchsvoller.

Bewerberauswahl und Personalentscheidungen

Hochrisiko. Sobald KI in Recruiting, Performance-Bewertung oder Beförderungsentscheidungen mitwirkt, fällt das unter Anhang III. Hier sind Dokumentationspflichten, Bias-Tests und menschliche Aufsicht keine Empfehlung, sondern Pflicht. Auch Bonitäts- und Kreditprüfungen gehören in diese Kategorie.

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Sonderfall Energieversorger: zwei Welten unter einem Dach

Energieversorger sind einer der wenigen Sektoren, in denen Hochrisiko-Pflichten und alltägliches Marketing in derselben Organisation aufeinandertreffen. Wer KI dort einsetzt, sollte beide Seiten klar trennen, sonst überträgt sich die strenge Regulierung der einen Seite faktisch auf die andere.

Wo Hochrisiko wirklich greift

Der AI Act stuft KI im Energiesektor nicht pauschal als hochriskant ein. Der Hebel ist Anhang III Ziffer 2: KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteil im Betrieb der Strom-, Gas- oder Wärmeversorgung eingesetzt werden. Gemeint sind Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Menschen oder die Versorgungssicherheit gefährden würde – etwa in Netzsteuerung, Lastmanagement, Schutzfunktionen oder sicherheitskritischer Prognose.

Typische Lastprognosen für die Beschaffung oder Vertriebsplanung fallen nicht automatisch darunter. Sobald dieselben Modelle aber in die Netzführung einfließen und dort Sicherheitsentscheidungen mittragen, ändert sich die Einstufung. Die Frage ist immer: Was passiert, wenn das System falsch liegt?

Im Kundenbereich gelten andere Regeln

Tarifberatung per Chatbot, Lead-Scoring im Vertrieb, Kampagnenpersonalisierung – das ist normales Marketing- und Service-Geschäft mit begrenztem oder minimalem Risiko. Die Transparenzpflicht für Chatbots gilt, mehr nicht.

Heikel wird es an zwei Stellen: bei automatisierter Bonitätsprüfung oder Vertragsablehnung (das fällt unter Anhang III Ziffer 5 – Bewertung der Kreditwürdigkeit) und bei Tarifentscheidungen, die faktisch über Zugang zu Konditionen entscheiden. Reine Personalisierung von Angeboten bleibt unkritisch, solange sie nicht diskriminiert.

Was Energieversorger oft übersehen

Die wertvollste Übung im Energieumfeld ist nicht die Risikoklassifizierung einzelner Tools, sondern eine saubere Trennung der Datendomänen. Verbrauchsdaten, Zahlungshistorie, Vertragsdaten und Netzdaten landen in immer mehr Anwendungen gleichzeitig – und je verzahnter sie sind, desto schwerer wird die saubere Einstufung im Nachhinein. Wer hier früh trennt, spart sich später Konformitätsbewertungen, die eigentlich nur für den Hochrisiko-Teil nötig wären.

Wo AI Act und DSGVO ineinandergreifen

Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht – er kommt obendrauf. Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, sind beide Regelwerke parallel zu erfüllen. Häufige Rechtsgrundlagen sind Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse, je nach Use Case.

Eine oft übersehene Regelung: Artikel 10 Absatz 5 des AI Act erlaubt Anbietern von Hochrisiko-Systemen ausnahmsweise die Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO – aber ausschließlich zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen und nur, wenn das Ziel mit anderen Daten nicht erreichbar ist. Praktisch relevant für Teams, die Fairness-Tests an Recruiting- oder Scoring-Modellen fahren.

Fristen, die im Kalender stehen sollten

Stichtag

Was gilt?

Februar 2025

Verbote für inakzeptables Risiko greifen. Außerdem: Pflicht zur „KI-Kompetenz“ im eigenen Personal.

August 2025

Regeln für General Purpose AI (Foundation Models wie GPT-4, Claude, Gemini) gelten. Governance-Strukturen und nationale Aufsichtsbehörden müssen stehen.

August 2026

Pflichten für Hochrisiko-KI greifen (mögliche Verschiebung nach Anhang III: siehe Hinweis unten).

August 2027

Vollständige Anwendung, inklusive Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten und Altbestand bei GPAI-Modellen.

Hinweis zur Aktualität: Im Rahmen des „Digital Omnibus“ diskutiert die EU derzeit, die Durchsetzung der Hochrisiko-Pflichten zu verschieben – das EU-Parlament hat im April 2026 dafür gestimmt, der Rat muss noch zustimmen. Die Pflichten selbst ändern sich nicht, nur möglicherweise der Stichtag. Wer auf eine Verschiebung wartet, riskiert, bei einem Nein unvorbereitet zu sein.

Was das für österreichische Unternehmen bedeutet

Die Aufsicht in Österreich liegt bei mehreren Behörden, koordiniert über eine nationale KI-Servicestelle bei der RTR. Für die meisten Mittelständler ist die operative Botschaft aber simpler: Bevor man über Aufsicht spricht, sollte man wissen, was im eigenen Haus läuft – und genau diese Übersicht fehlt vielerorts. Marketing nutzt ein Tool, Sales eines, der Kundenservice ein drittes. Ohne Bestandsaufnahme ist keine sinnvolle Risikoeinschätzung möglich.

Was zusätzlich unterschätzt wird, ist die Geschwindigkeit, mit der harmlose Anwendungen in regulatorisch relevante Use Cases wachsen. Ein KI-Assistent, der heute Texte zusammenfasst, ist morgen Teil einer Empfehlung, übermorgen Teil einer Entscheidung. An diesem Übergang entstehen die Graubereiche.

Die häufigsten Unsicherheiten in der Praxis

Die schwierigen Fälle liegen selten bei den offensichtlichen Themen. Heikel wird es dort, wo KI eine Entscheidung „nur unterstützt“, aber faktisch lenkt – automatische Priorisierung im Service, Scoring im Vertrieb, Empfehlungen, die das menschliche Urteil ersetzen, weil niemand mehr widerspricht.

Ein zweiter blinder Fleck ist die Rollenverteilung. Wer ein Sprachmodell von einem großen Anbieter nutzt, ist meist Betreiber, nicht Anbieter – mit anderen Pflichten. Sobald man das Modell aber finetunt, eigene Daten einbringt oder es in ein eigenes Produkt einbaut, kann sich die Rolle ändern. Diese Frage lohnt sich, bevor ein Projekt produktiv geht.

Der dritte Punkt: Die Kombination aus AI Act und DSGVO. Ein technisch sauberes System kann rechtlich scheitern, wenn die Datenverarbeitung keine klare Grundlage hat – und umgekehrt.

Einordnung für Entscheider

Die operativ wichtigste Frage für C-Level, Marketing, Sales und IT lautet nicht „Dürfen wir KI einsetzen?“, sondern: „Welche Wirkung hat unser KI-Einsatz auf Menschen, Kundinnen, Entscheidungen?“ Aus der Antwort folgt die Risikoklasse fast automatisch.

Die größten Hebel liegen meist nicht in komplexen Spezialprojekten, sondern in den alltäglichen Anwendungen – Lead-Scoring, Service-Workflows, Personalisierung, Content. Genau dort wird der AI Act spürbar.

Zum Mitnehmen

Der AI Act ist kein Compliance-Thema, das man an die Rechtsabteilung delegieren kann. Er zwingt Unternehmen dazu, KI als Governance- und Managementfrage zu behandeln.

Die meisten regulatorischen Risiken entstehen nicht durch spektakuläre Spezialanwendungen, sondern durch alltägliche Use Cases mit Kundendaten und Entscheidungswirkung.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Bewertung einzelner KI-Systeme hängt vom Einsatzkontext, den verarbeiteten Daten und der Rollenverteilung zwischen Anbieter und Betreiber ab.